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Die hessische Bauordnung (HBO) sieht bei baulichen Anlagen und Einrichtungen Brandschutz vor. Zur Erfüllung dieser rechtlichen Vorgabe wird die Feuerwehr – Abteilung Vorbeugender Brand- und Umweltschutz, als Fachamt in Planungs- und Baugenehmigungsverfahren eingebunden.
Sie gibt objektbezogene Stellungnahmen zu Anforderungen an den Brandschutz ab. Diese sollen bei Schadenereignissen die Menschen optimal schützen und gleichzeitig Sachschäden gering halten.
Die Anforderungen an den Brandschutz werden bestimmt durch die aktuelle Rechtslage, die Entwicklung in der Sicherheitstechnik, die Gebäudenutzung und die architektonischen Ansprüche.
Im einzelnen werden folgende Dienstleistungen angeboten:
| Ansprechpartner: | Dirk Ehrlich |
| Telefon: | 0561/ 7884–211 |
| Telefax: | 0561/ 7884–245 |
| E-Mail: | dirk.ehrlich@stadt-kassel.de |
| Büro: | Feuerwache 2 |
| Anschrift: |
Heinrich-Schütz-Allee 60 34134 Kassel |
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